Catering bei Events: Debatte um Tierhaltungskennzeichnung

Catering-Unternehmen und Eventlocations müssen sich möglicherweise auf neue Kennzeichnungspflichten und zusätzlichen organisatorischen Aufwand einstellen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, das staatliche Tierhaltungslogo ab 2027 auch in Gastronomie sowie bei Events verpflichtend zu machen. Der Branchenverband DEHOGA kritisiert den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand.

Konkret geht es darum, Fleischgerichte nach Haltungsform zu kennzeichnen. Ziel der geplanten Regelung ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen.

Das betrifft vor allem Catering-Unternehmen und Locations mit eigenem Speisenangebot. Speisekarten müssten angepasst werden und die Flexibilität bei Lieferanten könnte eingeschränkt werden.

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