Die EU hat im April die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiter konkretisiert.
Demnach sind große Unternehmen verpflichtet, bereits für das Geschäftsjahr 2026 umfassende Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurde eine Übergangsfrist eingeräumt: Bis Juni 2026 besteht die Möglichkeit, die freiwilligen Berichtsstandards (VSME) abschließend zu prüfen.
Das betrifft vor allem große Event-Agenturen, Messegesellschaften und Catering-Unternehmen. Nachhaltigkeit wird damit zunehmend verpflichtend – auch bei der Auswahl von Partnern und Dienstleistern.
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