Anfang September haben das Umweltbundesamt und Verbraucherschutzverbände im Hinblick auf die am 27. September vollgreifende UWG-Reform die Kontrollkriterien für Eventmarketing präzisiert. Dabei stellen die Aufsichtsbehörden klar, dass auch einzelne Aussagen auf Einladungen und anderen Werbematerialien streng geprüft werden. Dazu zählt beispielsweise die Aussage „Klimaneutrale Anreise durch Ökostrom-Tickets“.
Kann nicht belegt werden, wie hoch der Anteil der Gesamtemissionen eines Events ist, der durch eine solche Maßnahme tatsächlich eingespart wird, gilt die Aussage als irreführend.
Besonders relevant ist das für Marketing-Teams, Caterer und PR-Verantwortliche. Wer Werbematerialien für das vierte Quartal finalisiert, sollte Aussagen nicht isoliert treffen, sondern den exakten Geltungsbereich transparent benennen. Statt „Nachhaltiges Event“ kann beispielsweise konkret angegeben werden, dass die Stromversorgung vor Ort zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt.
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