Vergabebeschleunigungsgesetz: Öffentliche Aufträge werden einfacher vergeben

Ab Juli können öffentliche Auftraggeber Leistungen bis 50.000 Euro deutlich unkomplizierter vergeben.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes am 1. Juli 2026 gelten vereinfachte Regelungen für öffentliche Ausschreibungen. Künftig können Leistungen und Dienstleistungen mit einem Auftragswert von bis zu 50.000 Euro netto per Direktauftrag vergeben werden, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Darüber hinaus erhalten junge Unternehmen und Start-ups bessere Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Ausschreibungen. Sie können künftig alternative Nachweise vorlegen, wenn klassische Referenzen aufgrund ihrer kurzen Unternehmensgeschichte noch nicht vorhanden sind.

Diese Neuregelung ist besonders relevant für Event-Agenturen, Messebauer, Caterer und Technik-Dienstleister. Die vereinfachten Vergabeverfahren können den Zugang zu öffentlichen Aufträgen von Städten, Kommunen, Hochschulen oder Bundesbehörden erleichtern und den bürokratischen Aufwand insbesondere bei kleineren Projekten reduzieren.

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