Jugendschutz bei Events: Verbot von Lachgas für Minderjährige

Festivals, Clubs und Sicherheitsdienste müssen ihre Schutz- und Kontrollmaßnahmen an die verschärften Vorgaben anpassen.

Seit dem 12. April 2026 ist es bundesweit verboten, Lachgas und K.O.-Tropfen an Minderjährige abzugeben. Auch der Besitz sowie der Erwerb sind untersagt. Das gilt auch für den Verkauf über Automaten oder den Versandhandel (§ 3 NpSG).

Für Veranstaltungen ist das besonders relevant, da hier viele junge Menschen zusammenkommen. Veranstalter sind gefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Betroffen sind vor allem Festivals, Clubs und Sicherheitsdienste. Hausordnungen und Einlasskontrollen sollten entsprechend angepasst oder verschärft werden. Zudem empfiehlt es sich, das Personal für den Umgang mit entsprechenden Substanzen zu sensibilisieren, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.

Newsletter

Dienstleister-Insights und News: Trends, Tipps und mehr. Jetzt abonnieren!

Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
Hier kann ich mich vom Newsletter wieder abmelden.
Einwilligung zu Cookies & Daten
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Inhalte zu personalisieren und dein Nutzererlebnis zu optimieren. Indem du auf "Okay" klickst oder in den Cookie-Einstellungen eine Option aktivierst, erklärst du dich mit deren Verwendung einverstanden. Dies ist ebenfalls in unserer Cookie-Richtlinie dargelegt. Um deine Einstellungen zu ändern oder deine Einwilligung zu widerrufen, kannst du jederzeit deine Cookie-Einstellungen aktualisieren.
Wir verbinden Planer und Anbieter der Eventbranche
eventbook.com ist eine Plattform der elbgoods GmbH, dem Experten für Event-Plattformen.
ImpressumDatenschutzAGB