Arbeitszeitgesetz: Geplante Reform setzt auf mehr Flexibilität

Die geplante Neuregelung soll längere Arbeitstage ermöglichen und gleichzeitig die digitale Zeiterfassung verpflichtend machen.

Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die den Fokus stärker auf die wöchentliche statt auf die tägliche Arbeitszeit legt. Künftig soll eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden maßgeblich sein. Dadurch könnten Beschäftigte an einzelnen Tagen länger arbeiten, sofern die Arbeitszeit innerhalb der Woche entsprechend ausgeglichen wird.

Parallel dazu soll die elektronische Arbeitszeiterfassung gesetzlich verpflichtend werden. Ziel ist es, die Einhaltung von Arbeitszeiten transparenter zu dokumentieren und unbezahlte Überstunden zu vermeiden. Unverändert bleiben die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die vorgeschriebenen Pausenregelungen.

Besonders relevant ist die geplante Reform für Event-Agenturen, Caterer sowie Unternehmen aus Gastronomie und Hotellerie. Die größere Flexibilität könnte die Personalplanung bei mehrtägigen Veranstaltungen erleichtern, gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an eine digitale und rechtssichere Zeiterfassung.

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