Seit dem 1. Juni 2026 gilt die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes zum sogenannten Energy Sharing. Sie ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, lokal erzeugten Solarstrom direkt über das öffentliche Verteilnetz mit anderen Verbrauchern in der unmittelbaren Umgebung zu teilen oder zu verkaufen. Der bisher notwendige Umweg über klassische Energieversorger entfällt.
Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die regionale Nutzung und Vermarktung von selbst erzeugter Energie. Insbesondere Betreiber größerer Photovoltaikanlagen können ihren Strom künftig flexibler einsetzen und zusätzliche Erlösmöglichkeiten erschließen.
Besonders relevant ist die Regelung für Messehallen, feste Eventlocations und Logistikzentren der Veranstaltungsbranche. Betreiber großer Hallendächer können ihren Solarstrom direkt an benachbarte Unternehmen oder Dienstleister weitergeben. Dies kann zur Senkung lokaler Energiekosten beitragen und den Ausbau nachhaltiger Energiekonzepte in der Branche unterstützen.
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