Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Mai die steuerliche Behandlung von hybriden Veranstaltungen konkretisiert. Gemeint sind Events, die sowohl vor Ort als auch per Livestream angeboten werden.
Wenn der digitale Zugang ein wesentlicher Bestandteil des Tickets ist, gilt bei B2B-Veranstaltungen in Zukunft eindeutig der Ort des Leistungsempfängers als steuerlicher Leistungsort. Dadurch ändern sich je nach Teilnehmerland die Anforderungen an die Rechnungsstellung und Umsatzsteuer.
Das ist relevant für Ticketplattformen, internationale Konferenzen und Veranstalter hybrider Formate. Ticket- und Buchungssysteme müssen zukünftig sauber zwischen Präsenz-, Online- und Hybrid-Tickets unterscheiden können, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
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