Im Zuge der verabschiedeten Durchführungsverordnungen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Kundenschnittstellen schrittweise barrierefrei umgesetzt sein. Die Vorgaben betreffen dabei nicht nur Websites, sondern auch Buchungsterminals, Registrierungsmasken für Teilnehmende und Ticket-Check-in-Automaten vor Ort.
Besonders relevant ist das für digitale Buchungsstrecken, Online-Formulare für Firmenevents und interaktive Infoterminals in Veranstaltungshallen. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Seheinschränkungen oder motorischen Einschränkungen problemlos bedienbar sind, beispielsweise über Screenreader oder einen Kontrastmodus.
Für Betreiber von Buchungs- und Eventplattformen sowie Veranstalter bedeutet das, digitale Kundenschnittstellen bei der Planung und Umsetzung von Events stärker auf Barrierefreiheit auszurichten.
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