Neue EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung verschärft die Anforderungen an To-Go-Verpackungen, Buffet-Catering und Service-Materialien.

Am 12. August 2026 sind wesentliche Abschnitte der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Die Vorgaben zur Abfallvermeidung bei To-Go-Verpackungen, Buffet-Catering und Service-Materialien wurden verschärft. Schwer recycelbare Kunststoffe und Einweg-Kombinationsmaterialien sind schrittweise verboten, während Verpackungen strengere Recycling-Kriterien erfüllen müssen.

Besonders relevant ist die Regelung für Großevents, bei denen beispielsweise Fingerfood, Messestand-Catering oder To-Go-Verpflegung angeboten werden. Zulieferer müssen beim eingesetzten Equipment auf zertifizierte und einfach recycelbare Materialien umstellen.

Für Eventplaner und Catering-Anbieter bedeutet das, bei der Auswahl von Verpackungen und Service-Materialien künftig stärker auf die geltenden Recyclinganforderungen zu achten.

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