Zum 2. August 2026 greift die nächste Stufe des europäischen AI Acts. Unternehmen und Dienstleister sind ab sofort verpflichtet, KI-generierte oder mithilfe von KI stark manipulierte Medien wie Bilder, Videos, Audios oder Promos eindeutig als KI-Inhalte zu kennzeichnen.
Besonders relevant ist die Regelung für Teambuilding-Aktionen und Gamification-Events, bei denen beispielsweise KI-Foto-Booths, KI-Avatare oder Deepfake-Videos zum Einsatz kommen. Für die Teilnehmenden muss dabei klar und transparent erkennbar sein, dass die Inhalte mithilfe von KI erstellt oder manipuliert wurden.
Auch Marketing-Materialien, Event-Visuals oder Promo-Audios, die maßgeblich mit KI erstellt wurden, müssen im B2B- und B2C-Kontext entsprechend gekennzeichnet sein, um Verstöße und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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