EU AI Act: Neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte oder durch KI stark manipulierte Medien eindeutig als KI-Inhalte gekennzeichnet werden.

Zum 2. August 2026 greift die nächste Stufe des europäischen AI Acts. Unternehmen und Dienstleister sind ab sofort verpflichtet, KI-generierte oder mithilfe von KI stark manipulierte Medien wie Bilder, Videos, Audios oder Promos eindeutig als KI-Inhalte zu kennzeichnen.

Besonders relevant ist die Regelung für Teambuilding-Aktionen und Gamification-Events, bei denen beispielsweise KI-Foto-Booths, KI-Avatare oder Deepfake-Videos zum Einsatz kommen. Für die Teilnehmenden muss dabei klar und transparent erkennbar sein, dass die Inhalte mithilfe von KI erstellt oder manipuliert wurden.

Auch Marketing-Materialien, Event-Visuals oder Promo-Audios, die maßgeblich mit KI erstellt wurden, müssen im B2B- und B2C-Kontext entsprechend gekennzeichnet sein, um Verstöße und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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