Die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben ihre Landesverordnungen an die neue Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) angepasst.
Wichtige Änderungen betreffen vor allem den Brandschutz und die Ausstattung. So sind modernere Lösungen statt des „Eisernen Vorhangs“ möglich. Gleichzeitig wurde die Einführung von Unisex-Toiletten (nach VDI 6000 Blatt 3) offiziell aufgenommen. Diese Anpassungen spiegeln sowohl technische Fortschritte als auch gesellschaftliche Entwicklungen wider.
Das bringt Vorteile für Location-Betreiber, technisches Fachpersonal sowie Event-Planer. Die neuen Regelungen schaffen mehr Flexibilität bei der Nutzung von Veranstaltungsflächen und vereinfachen die Umsetzung von Sanitärkonzepten.
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