Zum 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten entfallen. Damit werden künftig alle Importe unabhängig vom Warenwert mit den entsprechenden Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer belegt.
Die Neuregelung führt neben höheren Beschaffungskosten auch zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und kann längere Bearbeitungszeiten bei der Einfuhr verursachen. Davon betroffen sind insbesondere Waren, die direkt über internationale Anbieter bezogen werden.
Besonders relevant ist die Änderung für Event-Designer, Dekorateure und Agenturen. Wer Dekoration, Give-aways oder individuelles Eventmaterial aus Drittstaaten bestellt, sollte künftig höhere Kosten und längere Lieferzeiten bei der Budget- und Projektplanung berücksichtigen.
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