Die Bundesregierung hat eine befristete Ausnahmeverordnung zum nächtlichen Lärmschutz erlassen, um öffentliche Veranstaltungen im Freien während der aktuellen Fußball-Weltmeisterschaft zu erleichtern. Kommunen können dadurch Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzvorgaben genehmigen, sodass Übertragungen auf Großbildleinwänden auch nach 22:00 Uhr stattfinden dürfen. Die Sonderregelung gilt bis zum 31. Juli 2026.
Die Verordnung schafft zusätzliche Planungssicherheit für Veranstaltungen in den Abendstunden. Eine automatische Ausnahmegenehmigung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Entscheidung liegt weiterhin bei den zuständigen Behörden vor Ort.
Besonders relevant ist die Regelung für Eventlocations mit Außenbereichen, Open-Air-Veranstalter, Gastronomiebetriebe und Agenturen. Wer Fan-Zonen, Corporate-Viewing-Events oder klassisches Public Viewing plant, sollte die erforderlichen Genehmigungen frühzeitig beantragen.
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