Um Public-Viewing-Veranstaltungen während der aktuellen Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine befristete Ausnahmeverordnung erlassen. Sie erlaubt es Städten und Gemeinden, für Übertragungen im Freien Ausnahmen von den üblichen Lärmschutzvorgaben zu genehmigen. Davon betroffen sind insbesondere Spiele, die aufgrund der Zeitverschiebung bis in die späten Abendstunden andauern.
Die Sonderregelung gilt bis zum 31. Juli 2026. Sie schafft zusätzliche Möglichkeiten für Veranstaltungen unter freiem Himmel, ist jedoch keine automatische Genehmigung.
Besonders relevant ist die Verordnung für Eventlocations mit Außenflächen, Gastronomiebetriebe und Agenturen. Die erforderlichen Genehmigungen für Public Viewings, Fan-Zonen oder Corporate-Viewing-Events müssen weiterhin bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Zusätzlich ist für die Übertragung der Spiele eine Registrierung bei der FIFA erforderlich.
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