Im frisch veröffentlichten Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG) wurde die Anhebung der Freigrenze nach § 50a EStG für beschränkt Steuerpflichtige präzisiert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 soll die Bagatellgrenze für Auftritte ausländischer Künstler, DJs oder Referenten von bisher 250 Euro auf 500 Euro pro Darbietung angehoben werden.
Bis zu dieser Grenze muss der Veranstalter keinen direkten Steuerabzug an der Quelle vornehmen. Damit soll das Buchungs- und Abrechnungsverfahren bei internationalen Line-ups und kleineren Gastspielen ausländischer Performance-Artists vereinfacht werden.
Besonders relevant ist die geplante Änderung für Künstler-Agenturen, Event-Veranstalter und Festival-Organisatoren. Für kleinere internationale Gastspiele könnte sich der administrative Aufwand bei der Abrechnung dadurch spürbar reduzieren.
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