Im Zuge der aktuellen Modernisierung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) wurde eine wichtige Änderung konkretisiert: Für Versammlungsstätten ab 1.000 Personen wird ein Räumungskonzept künftig verpflichtend.
Außerdem wurde die Definition von „Stadien“ erweitert. Die verschärften Sicherheitsvorgaben gelten damit nicht mehr nur für Sportveranstaltungen, sondern auch für Konzerte, Shows und andere Events in entsprechenden Arenen.
Das betrifft vor allem Event-Sicherheitsbeauftragte, Betreiber von Veranstaltungsstätten und Veranstaltungsleiter. Wer Großveranstaltungen plant, muss künftig konkrete Szenarien – etwa zu Unwettern oder Terrorlagen – verbindlich im Räumungskonzept dokumentieren (§ 42 VStättVO).
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