Strengere Prüfung der Künstlersozialkasse (KSK) zur Abgabenpflicht bei Veranstaltungen

Die Deutsche Rentenversicherung erhöht die Prüfungsintensität bei der Künstlersozialabgabe und nimmt Unternehmen und Veranstalter stärker in den Blick.

Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Prüfungsintensität bei Unternehmen und Veranstaltern bezüglich der Künstlersozialabgabe deutlich erhöht. Veranstalter müssen auf Entgelte für selbstständige Künstler wie Musiker, DJs, Moderatoren oder Fotografen die KSK-Abgabe entrichten.

Besonders relevant ist die Regelung für Veranstalter, die DJs, Live-Musiker, Grafiker oder Fotografen für Events buchen. Bei Überschreitung der 1.000-Euro-Grenze müssen die entsprechenden Honorare sauber erfasst und für die jährliche KSK-Meldung dokumentiert werden.

Für Eventplaner und Veranstalter bedeutet das, bei der Buchung selbstständiger Künstler und Kreativer auf eine vollständige Erfassung der Honorare zu achten, um die jährliche Meldung korrekt durchführen zu können.

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